Posted by Morris Barsoum2017-05-09 16:58
Satzungsentworf für einen postmodernen Verein
§ 6.7:
Mitglieder, die verhindert sind, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen, haben das Recht, sich bei der Ausübung ihres Wahlrechts vertreten zu lassen. Hierzu muss das verhinderte Mitglied einem Vertreter (nachstehend genannt: „Vertrauensvertreter”) eine schriftliche, von ihm unterschriebene oder elektronisch signierte Vollmacht aushändigen. Ein Vertrauensvertreter darf maximal zwei Abwesende Mitglieder vertreten und nicht in zwei aufeinander folgenden Mitgliederversammlungen die gleiche
Person vertreten.
Menschen und Verein
