Hier ist die neueste Version der Satzung von KT

Die Satzung in der Version, die dem Finanzamt am 29.06.2018 und Sparkasse am 04.07.2018 eingereicht.

Satzung_KT_ V3_Zum_FA_am_2018-06-28.odt

Satzung_KT_ V3_Zum_FA_am_2018-06-28.odt

Die Sicherheit, dass das Finazamt keine weitere Beanstandungen geben wird, liegt in der Tatsache dass es in der eingereichte Version vom Oktober 2017 keine Beanstandung gegenüber mögliche ungeignete juristische Hermeneutik. Das entnehmen Sie die Antwort-Schreiben des Finanzamts:

FA-Antwort_auf_ersten_Satzungsentwurf_von_KT.pdf

FA-Antwort_auf_zweiten_Satzungsentwurf_von_KT

Die folgende Version ist die letzte vom FA angenommen wurde:
Satzung_KT_ V4_Letzte_FA_vom_2018-07-09.pdf

Es handelt sich um einen Zusatz von einem einzigen Wort in Seite 2, § 4 (01)zweite Zeile
Statt: „… ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne ….“
wird: „… ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne …“ angenommen
Die letzte Version bildet die Basis für die Eintragung ins Register des Amtsgerichts Köln.
Wir haben auch schon Sparkassen-Konto genehmigt bekommen.

§52 Die Grundlage für die Gemeinnützlichkeit für KT ist hier: (Also wenn Sie wissenwollen wofür und wohin Ihr Geld geht)

Letzte eMail-Mitteilung vom 25-07-2018
FA-Antwort_auf_Letzte_Satzungsentwurf_Mail.pdf